Kontakt

Fügen Sie hier Ihre Kontaktinformationen ein.

Wenn Kontaktformular wieder aktiviert wird, unbedingt beachten und anpassen:

Änderung ab 11. März 2016 "Kontaktformular"

Sollten Sie in Ihrem Shop oder auf Ihrer Website ein Kontaktformular verwenden, besteht aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11. März 2016 Handlungsbedarf, der Kunde muss seine Einwilligung zur Datenspeicherung geben, um eine Abmahnung zu vermeiden. Sehen Sie als Beispiel für die Einwilligung unser Formular: https://www.janolaw.de/ueber_janolaw/kontakt.html

 Das OLG Köln verlangt bei der Bereitstellung eines Kontaktformulars folgende Punkte:
- der Kontaktsuchende muss seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In)
- die Einwilligung muss protokolliert werden
- die Einwilligung muss jederzeit für die Zukunft widerrufen werden können
 
Unsere Empfehlung:
Falls Ihr Shopsystem diese Einwilligungs- und Protokollierungsprozesse (noch) nicht zulässt, sollten Sie den Link "Kontakt" selbstständig ausblenden, d.h. das Kontaktformular vorübergehend deaktivieren.

Wenn ein Kontaktsuchender seine Einwilligung nicht erteilt, kann er seine Daten auch nicht absenden.
FOLGE: Er müsste eine E-Mail schreiben oder anrufen (die Einwilligungsanforderungen des OLG Köln beziehen sich NUR auf das Kontaktformular).

  Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.
 
  Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie eine E-Mail an info@janolaw.de schicken.
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